
EIGNUNGS-, KONTROLL- UND BÜHNENREIFEPRÜFUNGEN FÜR BÜHNENNACHWUCHS
Die Theaterunternehmerverbände (Wiener Bühnenverein, Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte) und die Sektion Bühnenangehörige der Hauptgruppe VIII – KMSfB in der younion _ die Daseinsgewerkschaft, errichteten vor vielen Jahren eine gemeinsame zentrale Prüfungsstelle: die „Paritätische Prüfungskommission“ mit Sitz in Wien.
Der Abschluss erfolgt generell in drei Schritten, wobei Student*innen des Konservatoriums die Eignungsprüfung erlassen wird – sie beginnen also mit der Kontrollprüfung.
1. Eignungsprüfung:
- Anmeldeformular und ein aktueller Lebenslauf
- Das Prüfungsrepertoire kann selbst gewählt werden; mindestens 2 szenische Darstellungen; fakultativ dazu ein musikalisches Stück (Song/Couplet)
Die Prüfungskommission (Jury) kann auch Improvisationsaufgaben stellen.
Wird die Eignungsprüfung nicht bestanden, ist die Wiederholung frühestens nach 6 Monaten möglich. Die Eignungsprüfung darf zwei Mal innerhalb von zwei Jahren wiederholt werden.
2 Kontrollprüfung:
- Anmeldeformular und ein aktueller Lebenslauf
- Das Prüfungsrepertoire kann selbst gewählt werden; 4 szenische Darstellungen, darunter mindestens 1 Klassiker (Werke vor 1835). Eine Szene sollte als Dialog dargestellt werden können; fakultativ dazu ein musikalisches Stück (Song/Chanson/Couplet) oder ein Text im Dialekt.
Die Prüfungskommission (Jury) kann auch hier Improvisationsaufgaben stellen. Wird die Kontrollprüfung nicht bestanden, so kann diese frühestens nach 6 Monaten wiederholt werden. Die Kontrollprüfung darf zwei Mal innerhalb von zwei Jahren wiederholt werden.
3. Reifeprüfung:
- Anmeldeformular und ein aktueller Lebenslauf
- Das Prüfungsrepertoire kann selbst gewählt werden; 5 Vorsprechrollen möglichst verschiedenartiger Genres, davon mindestens 2 Klassiker (Werke vor 1835), dazu 1 Szene in Mundart oder 1 Song/Chanson/Couplet oder 1 Pantomime; fakultativ (empfohlen) davon 1 Dialog oder Ensembleszene
Wird die Reifeprüfung nicht bestanden, so kann diese frühestens nach 6 Monaten, spätestens aber nach 12 Monaten wiederholt werden. Die Reifeprüfung darf ein Mal wiederholt werden. Eine 2. Wiederholung kann durch die paritätische Prüfungskommission – auf begründeten schriftlichen Antrag – gestattet werden.
Der Prüfling hat bei allen Prüfungsschritten das Recht, die erste Prüfungsaufgabe selbst zu wählen.
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